§ 1 – Benutzerkreis
(1) Sämtliche Räume im Erdgeschoß des Vereinshauses, Klassenzimmer und Feuerwehrraum, inklusive der Nebenräume, können von Vereinen und Privatpersonen genutzt werden.
(2) Die Räume können nur mit dem vorhandenen Mobiliar gemietet werden.
(3) Alle Veranstaltungen/Nutzer werden in einem Auftragsbuch eingetragen.
§ 2 – Anmeldung
(1) Öffentliche und private Nutzung (Bürgerinnen/Bürger von Altfriesack):
Termine werden mit dem Verantwortlichen des Vereins Sven Walter abgesprochen.
(2) Fremde Nutzung:
Anträge für ortsfremde Nutzung der Vereinsräume müssen spätestens 6 Wochen vorher, bei dem Verantwortlichen des Vereins Sven Walter abgegeben und abgestimmt werden.
Termine für Gemeindeveranstaltungen oder Veranstaltungen Altfriesacker Vereine und Bürgerinnen/Bürger haben Vorrang. Änderungen können jedoch mit den Beteiligten vereinbart
werden.
§ 3 – Benutzungszwecke
(1) ÖffentlicheNutzung:
Sitzungen, Vorträge, Versammlungen, gesellschaftliche Veranstaltungen, Basteln, Malen usw. (unter Berück- sichtigung der Ausstattung der Räume) sowie Gymnastik.
(2) Private / fremde Nutzung z.B.:
− Geburtstage
− Ehejubiläen (Hochzeit ohne Polterabend)
− Arbeitsjubiläen
− Trauerfeiern
− Kindtaufen
− Konfirmationen/Jugendweihen und ähnliche Feiern
− bzw. gem. Absprache
§ 4 – Verfügbarkeit
Die Räume sind ganzjährig verfügbar;
Die Schlüssel des Vereinshauses werden von Sven Walter übergeben und von ihm auch wieder in Empfang genommen.
§ 5 - Nutzung des Gemeindehauses durch Mal-, Bastel- oder andere Gruppen
Die Reinigung erfolgt grundsätzlich durch die Benutzer. Bei Nutzung durch Kindergruppen erfolgt eine abschließende Kontrolle der benutzten Räume inkl. Toiletten, Nassraum) durch
die Betreuer/innen. Die Gestaltung der Räume obliegt den Gruppen und ist nach Beendigung der Nutzung in Abstimmung mit dem Verantwortlichen des Gemeindehauses in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen.
§ 6 – Bewirtschaftung
Der Verein ist nicht für die Bewirtung zuständig.
Private Nutzung durch Altfriesacker Bürgerinnen/Bürger
Die Nutzungspauschale für private Veranstaltungen - außer Trauerfeiern - beträgt pro Veranstaltung
Feuerwehrraum mit Bar inkl. Toiletten
€ 50,00,/Tag
Klassenzimmer (großer Veranstaltungsraum) mit Küche und Toilette
€ 75,00/Tag
Nutzung durch auswärtige Bürgerinnen/Bürger und Institutionen
Feuerwehrraum mit Bar inkl. Toiletten
€ 75,00,/Tag
Klassenzimmer (großer Veranstaltungsraum) mit Küche und Toilette
€ 100,00/Tag
Ortsfremde hinterlegen eine Kaution in Höhen von € 100 für eventuell auftretende Schäden an der Einrichtung. Die Kaution wird bei mängelfreier Abnahme der Räume
zurückgezahlt
Für Trauerfeiern werden 50% des Preises berechnet.
Die Nutzungspauschale und Kaution sind beim Empfang der Schlüssel zu entrichten.
Gemeinnützigen oder ähnlichen Institutionen mit Bezug zu Altfriesack kann auf Antrag die ermäßigte Pauschale für private Nutzung berechnet werden.
§ 7 – Bewirtschaftungskosten
Die Reinigung der genutzten Räume erfolgt grundsätzlich durch die Benutzer, Geschirr/Gläser/Besteck gespült und der Tresen aufgeräumt. Die Räume sind spätestens am 2. Tag nach der
Nutzung zu übergeben.
Sollten bei der Abnahme festgestellte Mängel nicht abgestellt werden, wird eine Endreinigungspauschale in Höhe von € 50,00 berechnet.
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet. Raucherinseln im Außenbereich sind vom Veranstalter zu reinigen.
§ 8 – Sonstiges
(1) Über Einzelveranstaltungen sonstiger Gruppen oder Einzelpersonen, die bisher noch nicht genannt wurden, entscheidet im Einzelfall auf Antrag der Vereinsvorstand.
(2) An privaten Veranstaltungen können max. 60 Personen (Klassenzimmer) bzw. 40 Personen (Feuerwehrraum) teilnehmen. Für Beschädigungen jeglicher Art haftet immer der jeweilige
Veranstalter.
(3) Bei Verlust des Schlüssels werden € 200,00 berechnet, da das gesamte Schließsystem ausgewechselt werden muss.
(4) Der Vorstand des Vereins nimmt zweimal im Jahr Einsicht in die Buchführung des Vereinshauses.
(5) Kommerzielle Veranstaltungen (Veranstaltungen zum Zwecke der direkten Gewinnerzielung oder indirekte Gewinnerzielung etwa durch Werbung) dürfen im Vereinshaus nicht
durchgeführt werden.
§ 9 – Inkrafttreten
Die Änderung der Nutzungsordnung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.